PV-Pflicht in Baden-Württemberg ist für Joachim Goldbeck positives Zeichen

Für den Geschäftsführer von GOLDBECK SOLAR ist die PV-Pflicht in Baden-Württemberg ein Schritt in die richtige Richtung

Ein Gebäude mit Solaranlage auf dem Dach

 Ab 2022 gilt die PV-Pflicht in Baden-Württemberg. Es ist damit das erste Bundesland, das Photovoltaik-Anlagen auf privaten und öffentlichen Nicht-Wohngebäuden verlangt. Joachim Goldbeck, Geschäftsführer von GOLDBECK SOLAR sieht diese Entwicklung positiv, weist aber auch die dadurch noch anstehenden Herausforderungen hin.

Riesige Potenziale zur Energiegewinnung

 In Sachen Klimaschutz zählt Baden-Württemberg zu den Vorreitern, im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hinkt das Bundesland aber noch hinterher. Mit der PV-Pflicht für Nicht-Wohngebäude soll sich dieses ab 2022 ändern. Die Solarpflicht gilt dabei zunächst nur für Neubauten bei privaten und öffentlichen Nicht-Wohngebäuden.

Darauf hatten sich die Koalitionspartner CDU und Grüne im Mai geeinigt. Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller sieht das als Kompromiss. Denn er und seine Partei hätten gerne auch Wohngebäude in die Solarpflicht mit aufgenommen. Für Joachim Goldbeck ist aber auch der Kompromiss schon ein Schritt in die richtige Richtung: „Die PV-Pflicht gilt zwar zunächst nur für gewerbliche und industrielle Gebäude, aber allein hier sind die Potenziale für eine grüne Energiegewinnung riesig. Der Beschluss ist also schon einmal ein guter Anfang, denn er leitet den Blick von Investoren wieder verstärkt auf Photovoltaik.“

Einigung ist erst der Anfang

 Mit der Einigung ist es aber noch nicht getan. „Jetzt muss der Landtag das neue Klimaschutzgesetz auch noch beschließen“, meint Joachim Goldbeck dazu. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Strom aus den PV-Anlagen dann selber verbraucht oder ins Netz eingespeist werden soll. „Am wirtschaftlichsten ist es, wenn der erzeugte Strom auch direkt selbst verbraucht wird. Im gewerblichen Bereich sind Erzeugung und Verbrauch meist zeitgleich. Zu Beginn stellt sich diese Frage also weniger“, erklärt Joachim Goldbeck. „Erst wenn die PV-Pflicht auch für Wohngebäude gilt, rückt die EEG-Vergütung stärker in den Vordergrund, damit die Wirtschaftlichkeit erhalten bleibt.“

Bis dahin kommt laut Goldbeck aber noch einiges an Arbeit auf die Politik zu. „Die genauen Anforderungen müssen terminiert werden, damit die Solarpflicht ab 2022 auch konsequent umgesetzt werden kann.“ Mit Hamburg folgt ein Jahr später dann bereits das nächste Bundesland. „Großes Ziel bleibt die bundesweite PV-Pflicht. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaziele.“

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